Wie LEXchat.Pro Künstliche Intelligenz einsetzt
Das Wichtigste in Kürze: LEXchat.Pro erstellt Erstanalysen vollständig automatisiert. Sie interagieren mit einem KI-System. Es findet keine anwaltliche Prüfung durch uns statt. Die fachliche Verantwortung für alles, was aus einer Analyse in ein Mandat oder Dossier einfliesst, bleibt beim Kunden.
Sie erfassen einen Sachverhalt — LEXchat.Pro erstellt daraus eine strukturierte Erstanalyse mit:
Die Analyse ist eine Vorarbeit, kein Rechtsprodukt. Sie nimmt dem Kunden die Recherche ab, nicht die Beurteilung.
Für wen diese Erklärung gilt. LEXchat.Pro richtet sich ausschliesslich an berufsmässige Nutzer: Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Rechtsschutzversicherungen und vergleichbare berufsmässige Organisationen (Ziff. 1.2 der AGB). Diese Erklärung gilt für alle diese Kunden. Wo sie an das anwaltliche Berufsrecht anknüpft — Art. 12 BGFA, das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB —, gilt sie nur für Kunden, die eine Anwaltskanzlei sind; für die übrigen Kunden gelten ihre entsprechenden Berufs-, Aufsichts- und Geheimhaltungspflichten (Ziff. 1.3 der AGB).
LEXchat.Pro arbeitet auf schweizerischem Recht — Bundesrecht und die erfassten kantonalen Erlasse. Ausländische Rechtsordnungen werden nicht abgedeckt; wo ein Sachverhalt daran rührt, ist das Ergebnis unvollständig.
LEXchat.Pro setzt ein grosses Sprachmodell (Large Language Model) ein, aber nicht als freies Textgenerat: Ihre Sachverhaltsschilderung wird zunächst aufbereitet, dann läuft eine semantische und volltextbasierte Suche über unseren eigenen Korpus aus Gesetzesartikeln und Entscheiden. Die gefundenen Quellen werden in den Prompt eingebettet, und erst darauf generiert das Modell seine Einschätzung (Retrieval-Augmented Generation).
Der Unterschied ist wesentlich: Das Modell antwortet auf Basis konkreter, bei uns hinterlegter Rechtsquellen — nicht allein aus seinem allgemeinen Trainingswissen.
Zur Belegbarkeit. LEXchat.Pro ist darauf ausgelegt, wesentliche rechtliche Aussagen mit den verwendeten Fundstellen zu verknüpfen. Dennoch können einzelne zusammenfassende, interpretierende oder technisch erzeugte Aussagen ohne eindeutige Fundstelle erscheinen oder einer Fundstelle unzutreffend zugeordnet sein. Sämtliche Fundstellen und rechtlichen Aussagen sind daher zu überprüfen (Ziff. 4).
Der gesamte Vorgang läuft automatisiert. Eine anwaltliche Prüfung der Analyse durch uns findet nicht statt, bevor Sie sie erhalten.
Für Aufbereitung, Suche und Antwortgenerierung setzen wir Modelle mehrerer Anbieter ein; welches Modell zum Zug kommt, hängt von der Konfiguration Ihres Zugangs ab. Der Gesetzes- und Entscheid-Korpus, in dem gesucht wird, liegt vollständig auf unserer eigenen Infrastruktur. Welche Anbieter das im Einzelnen sind, in welchen Ländern sie verarbeiten und auf welcher Grundlage, steht in Ziff. 6 und Ziff. 12 der Datenschutzerklärung.
Nein — und so stellen wir das sicher. Wir setzen einen Anbieter nur auf Grundlage einer vertraglichen Konfiguration ein, welche die Verwendung von Kundeninhalten zum Training oder zur Verbesserung allgemeiner Modelle ausschliesst. Wir dokumentieren das je Anbieter vor dem produktiven Einsatz. Verlangt ein Anbieter dafür einen gesonderten Widerruf (Opt-out), eine Unternehmensvereinbarung oder eine Konfiguration ohne Datenaufbewahrung (Zero Data Retention), aktivieren wir die entsprechende Einstellung vor der produktiven Nutzung und überprüfen sie regelmässig.
Die Verarbeitung erfolgt im Grundsatz flüchtig. Einzelne Anbieter behalten sich je nach Produkt und Konfiguration eine befristete Zwischenspeicherung zur Missbrauchserkennung vor — üblicherweise bis zu 30 Tage; die je Anbieter geltende Frist weisen wir auf Anfrage aus (Ziff. 6 und 6a der Datenschutzerklärung). Auch wir trainieren keine Modelle auf Ihren Mandatsdaten.
Sprachmodelle sind statistische Mustererkenner. Sie «verstehen» Recht nicht so, wie eine Juristin oder ein Jurist es tut, sondern berechnen, welche Aussagen zu einer Anfrage wahrscheinlich passen. Daraus folgen systematische Grenzen, die auch die beste Quellenbindung nicht vollständig aufhebt:
Modelle können Inhalte erfinden, die plausibel klingen und falsch sind. Die Einbindung konkreter Rechtsquellen (Ziff. 2) kann dieses Risiko gegenüber einer allein auf allgemeinem Modellwissen beruhenden Generierung reduzieren. Sie beseitigt es aber nicht und kann bei unvollständiger Suche, fehlerhafter Quellenzuordnung oder unzutreffender Interpretation selbst zu Fehlern führen. Erfahrungsgemäss betrifft das vor allem:
Unser Korpus wird regelmässig aktualisiert. Das Datum des letzten Korpus-Updates und — soweit möglich — der Aktualitätsstand einzelner Quellen werden im Dienst angezeigt. Wir gewährleisten nicht, dass am Abfragetag alle neu publizierten oder geänderten Erlasse und Entscheide bereits enthalten sind. Zudem greift das Modell bei der Interpretation der Quellen auf allgemeines Trainingswissen zurück, das einen Stichtag hat.
Recht ist Einzelfallarbeit. Ein Datum, eine Vertragsklausel, ein ausländischer Wohnsitz können das Ergebnis vollständig kippen. Die KI kann solche Details übersehen oder falsch gewichten — besonders dann, wenn sie im erfassten Sachverhalt nur implizit enthalten sind.
LEXchat.Pro liefert juristische Information, keine Taktik. Ob geklagt, verglichen oder zugewartet wird, hängt von Gegenpartei, Instanz, Beweislage und Mandatsziel ab — Faktoren, die das System nicht kennt.
Die Erstanalyse ist ein Ausgangspunkt für die juristische Arbeit, keine Entscheidungsgrundlage und kein Arbeitsergebnis, das ungeprüft an Mandantinnen und Mandanten, Versicherte, Gegenparteien, Behörden oder Gerichte gehen sollte.
Für die Mandats- und Falldaten, die Sie als Kunde über LEXchat.Pro bearbeiten, sind Sie datenschutzrechtlich verantwortlich; wir handeln als Auftragsbearbeiterin auf Basis eines entsprechenden Vertrags. Einzelheiten zur Datenbearbeitung, zu den beigezogenen Anbietern und zur Bekanntgabe ins Ausland: Datenschutzerklärung.
Sie interagieren mit einem KI-System, und die Ausgabe wird vollständig automatisiert erzeugt. Darauf weisen wir vor der ersten Analyse in der Oberfläche hin, nicht nur an dieser Stelle. Eine menschliche Prüfung durch LEXchat findet nicht statt (Ziff. 2 und Ziff. 5.4 der AGB).
Die Transparenzvorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) gelten seit dem 2. August 2026; die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen zu sorgen, gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
LEXchat prüft fortlaufend, ob und in welchem Umfang der EU AI Act aufgrund des Angebots, der Nutzer, der Verwendungsorte oder der Auswirkungen in der EU anwendbar ist, und dokumentiert die eigene Rolle (Anbieter, Betreiber oder nachgelagerter Anbieter) je Anwendungsfall. Für die gewöhnliche anwaltliche Recherche und Vorabanalyse ist eine Einstufung als Hochrisiko-System nach unserer Beurteilung nicht ohne Weiteres gegeben. Eine Nutzung durch oder im Auftrag von Gerichten und Behörden beurteilen wir gesondert; sie ist von der Leistungsbeschreibung nicht erfasst, solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist.
Ergänzend führen wir ein Modell- und Systeminventar, eine technische Dokumentation samt Änderungsprotokoll, eine Risikoeinordnung je Anwendungsfall sowie einen Prozess für Beschwerden und Vorfälle. Kunden erhalten die für ihre eigene Beurteilung erforderlichen Angaben auf Anfrage.
In der Schweiz besteht derzeit keine übergreifende KI-Gesetzgebung. Eine Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2026 vorbereitet; wir verfolgen den Prozess und passen diese Erklärung an, sobald sich die Rechtslage ändert.
v3 — 2. August 2026